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Logopädie Mitter

Verrechnung

Mit der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sowie der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen – Landwirtschaft (SVS) bestehen Kassenverträge.

Das bedeutet, dass die erbrachten Behandlungsleistungen nach erfolgter Bewilligung des Verordnungsscheines direkt mit der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt abgerechnet werden können. Es entstehen für Sie dadurch keine zusätzlichen Kosten.

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