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Logopädie Mitter

Therapieablauf

Nach der erfolgten Terminvereinbarung mit dem Logopäden benötigen Sie für ein logopädisches Erstgespräch eine ärztliche Verordnung. Diese muss entweder von einem HNO Arzt, einem Kinderarzt, einem Neurologen, einem Kieferorthopäden oder Zahnarzt ausgestellt werden und zum logopädischen Erstgespräch mitgebracht werden.

In diesem stehen die Untersuchung des jeweiligen Problems und die Beratung im Vordergrund. Im Anschluss wird gemeinsam eine weitere Vorgehensweise besprochen und geplant. Sollte auf den logopädischen Erstkontakt eine logopädische Therapie folgen, so muss die Verordnung vom Chefarzt der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt bewilligt werden.

Dies können wir als zusätzlichen Service für unsere Patienten vor Ort erledigen.

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